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Gesellschaftsrecht in Stuttgart – Rechtsberatung für Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer

Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament unternehmerischen Handelns – von der Gründung über den laufenden Geschäftsbetrieb bis hin zur Auflösung oder Umstrukturierung. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschaftsrecht begleite ich Unternehmen, Geschäftsführungen und Gesellschafter in allen Phasen des Wirtschaftslebens – rechtlich fundiert, strategisch klug und mit persönlichem Engagement.

 

Typische Mandate im Gesellschaftsrecht 

Gesellschaftsgründung & Strukturwahl


Bereits die Wahl der passenden Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen – sei es als GmbH, GbR, UG oder Partnerschaftsgesellschaft. Ich berate Sie bei:

  • der Auswahl der passenden Gesellschaftsform,

  • der rechtssicheren Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,

  • Regelungen zu Haftung, Stimmrechten, Nachfolge und Ausschluss.


Ziel ist eine stabile gesellschaftsrechtliche Grundlage, die Konflikte vermeidet und unternehmerische Entwicklung ermöglicht.


Gesellschafterstreit und Auseinandersetzungen

Wenn es innerhalb der Gesellschaft zum Streit kommt, sind strategische Klarheit und rechtliche Präzision entscheidend. Ich unterstütze Sie unter anderem bei:

  • internen Konflikten zwischen Gesellschaftern,
  • Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern,
  • Ausschlussverfahren, Einziehung von Anteilen, Nachschussforderungen.


Je nach Fall prüfe ich außergerichtliche Lösungen ebenso wie prozessuale Optionen – stets im Sinne Ihrer wirtschaftlichen Interessen.


Geschäftsführerverträge & Organhaftung

Als Geschäftsführer oder Vorstand tragen Sie rechtlich und persönlich Verantwortung. Ich berate Sie bei:

  • der Gestaltung und Verhandlung von Anstellungsverträgen,
  • Fragen zur Vergütung, variablen Tantiemen oder Wettbewerbsverboten,
  • Themen wie Organhaftung, Compliance, D&O-Versicherung.


Besondere Sorgfalt gilt dabei der Ausgewogenheit zwischen Vertragsfreiheit und Haftungsrisiken.


Umwandlung, Nachfolge und Liquidation

Auch das Ende einer Gesellschaftsphase erfordert juristische Gestaltungskraft. Ich begleite Sie bei:

  • Umstrukturierungen (z. B. Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung),
  • Unternehmensnachfolge durch Übertragung oder Aufnahme neuer Gesellschafter,
  • geordneter Liquidation und Auseinandersetzung der Gesellschaft


Hier kommt es besonders auf steuerlich und rechtlich optimierte Lösungen an – individuell und konfliktarm.


Typische Mandanten


Zu meinen Mandanten im Gesellschaftsrecht zählen:


  • Start-ups und Gründer, die rechtssicher aufbauen wollen,

  • Gesellschafter, die Streit vermeiden oder lösen möchten,

  • Geschäftsführer und Vorstände mit konkreten Vertrags- oder Haftungsthemen,

  • Unternehmer, die ihre Nachfolge oder Umstrukturierung professionell begleiten lassen wollen.


Vertrauen Sie auf strategische Beratung mit rechtlicher Tiefe


Das Gesellschaftsrecht ist kein Standardprodukt – es ist ein Maßanzug für Ihr Unternehmen. Ich biete Ihnen rechtliche Expertise, wirtschaftliches Denken und persönliche Verlässlichkeit.

Sie möchten einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, eine Umstrukturierung begleiten oder sich gegen haftungsrechtliche Risiken absichern?


Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Kontakt & Standort

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