Das Gesellschaftsrecht bildet das rechtliche Fundament unternehmerischen Handelns – von der Gründung über den laufenden Geschäftsbetrieb bis hin zur Auflösung oder Umstrukturierung. Als Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Gesellschaftsrecht begleite ich Unternehmen, Geschäftsführungen und Gesellschafter in allen Phasen des Wirtschaftslebens – rechtlich fundiert, strategisch klug und mit persönlichem Engagement.
Bereits die Wahl der passenden Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen – sei es als GmbH, GbR, UG oder Partnerschaftsgesellschaft. Ich berate Sie bei:
der Auswahl der passenden Gesellschaftsform,
der rechtssicheren Gestaltung von Gesellschaftsverträgen,
Regelungen zu Haftung, Stimmrechten, Nachfolge und Ausschluss.
Ziel ist eine stabile gesellschaftsrechtliche Grundlage, die Konflikte vermeidet und unternehmerische Entwicklung ermöglicht.
Wenn es innerhalb der Gesellschaft zum Streit kommt, sind strategische Klarheit und rechtliche Präzision entscheidend. Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
Je nach Fall prüfe ich außergerichtliche Lösungen ebenso wie prozessuale Optionen – stets im Sinne Ihrer wirtschaftlichen Interessen.
Als Geschäftsführer oder Vorstand tragen Sie rechtlich und persönlich Verantwortung. Ich berate Sie bei:
Besondere Sorgfalt gilt dabei der Ausgewogenheit zwischen Vertragsfreiheit und Haftungsrisiken.
Auch das Ende einer Gesellschaftsphase erfordert juristische Gestaltungskraft. Ich begleite Sie bei:
Hier kommt es besonders auf steuerlich und rechtlich optimierte Lösungen an – individuell und konfliktarm.
Zu meinen Mandanten im Gesellschaftsrecht zählen:
Start-ups und Gründer, die rechtssicher aufbauen wollen,
Gesellschafter, die Streit vermeiden oder lösen möchten,
Geschäftsführer und Vorstände mit konkreten Vertrags- oder Haftungsthemen,
Unternehmer, die ihre Nachfolge oder Umstrukturierung professionell begleiten lassen wollen.