Honorar

Eine effektive Vertretung bedarf eines Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

Erstberatung, RVG und Honorarvereinbarung

Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung liegen bei maximal 190 Euro zzgl. MwSt. Im Rahmen der Erstberatung schauen wir uns Ihr Anliegen an und gebe Ihnen eine erste Einschätzung zu den möglichen Handlungsalternativen, Erfolgsaussichten und etwaigen Risiken. Wir besprechen gemeinsam, welche Kosten bei Weiterverfolgung Ihrer Angelegenheit auf Sie zukommen. Ausgehend von dieser Beratung können Sie entscheiden, ob Sie ein weiteres Tätigwerden durch uns wünschen.

Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Abrechnung der Anwaltsgebühren kann entweder nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung erfolgen. Das RVG sieht Pauschalsätze vor, die sich nach dem jeweiligen Streitwert richten.​ Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung (Prozessvertretung) sind wir als Rechtsanwälte verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen. Die konkrete Höhe der Kosten errechnet sich auf Grundlage des Gegenstandswertes (Streitwert) bzw. anhand einer Gebührentabelle. Der Streitwert ergibt sich zumeist aus dem finanziellen Wert der streitigen Angelegenheit. Bei finanziellen Auseinandersetzungen entspricht der Streitwert in der Regel dem Zahlungsanspruch. Bei nicht in Geld bezifferbaren Ansprüchen gibt es bestimmte Regeln, wonach der Streitwert bemessen wird.

Kosten nach Honorarvereinbarung

In der Regel schließen wir eine individuelle Honorarvereinbarung ab. Dabei werden insbesondere Umfang und Schwierigkeit berücksichtigt. Die Vereinbarung sieht entweder ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar vor. Der Vorteil ist hier, dass die Kosten flexibel und individuell gestaltet werden.​

Kontakt & Standort

Wenden Sie sich gerne an uns - Wir beraten Sie gerne!

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