Waffenrecht

Als Jäger und aktiver Schütze bin ich mit den Herausforderungen des deutschen Waffenrechts vertraut. Vom Erwerb einer Waffe über den sicheren Transport bis zur vorschriftsmäßigen Aufbewahrung existieren zahlreiche Vorschriften, die zu beachten sind. Die exakte Kenntnis dieser Vorschriften ist entscheidend für die erfolgreiche Vertretung meiner Mandanten.  

Themen aus dem Bereich Waffenrecht

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit


Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist ein zentrales Kriterium im deutschen Waffenrecht, das sicherstellen soll, dass Personen, die Waffen besitzen oder führen möchten, keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Sie ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz und das Führen von Schusswaffen und Munition. 


Die Begriffe absolute und relative Unzuverlässigkeit spielen eine zentrale Rolle im deutschen Waffenrecht und dienen als Maßstab, um zu beurteilen, ob eine Person als zuverlässig im Umgang mit Waffen und Munition betrachtet werden kann. Diese Unterscheidung ist im Waffengesetz verankert und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Person das Recht verliert, Waffen zu besitzen oder zu führen.


Absolute Unzuverlässigkeit liegt vor, wenn bestimmte gesetzlich festgelegte Tatsachen zutreffen, die zwingend zur Versagung oder zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Dazu zählen unter anderem Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen vorsätzlicher Straftaten. Auch Personen, die Mitglied in verbotenen Organisationen sind oder schwerwiegende Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften begangen haben, gelten als absolut unzuverlässig. Diese Tatsachen lassen keinen Ermessensspielraum für die Behörden zu; die Unzuverlässigkeit ist automatisch gegeben und führt zwingend dazu, dass der betroffenen Person der Zugang zu Waffen verweigert wird. 


Im Gegensatz dazu spricht man von relativer Unzuverlässigkeit, wenn zwar keine absoluten Ausschlussgründe vorliegen, aber dennoch ernsthafte Zweifel an der Eignung einer Person bestehen. Diese Zweifel können sich beispielsweise aus wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen allgemeine Gesetze ergeben, die nicht unmittelbar mit dem Waffenrecht in Zusammenhang stehen. Auch problematische Lebensumstände, wie etwa dauerhafte finanzielle Schwierigkeiten oder ungesicherte Lebensverhältnisse, können zur Annahme einer relativen Unzuverlässigkeit führen. In diesen Fällen haben die Behörden einen gewissen Ermessensspielraum und können im Einzelfall entscheiden, ob die Person dennoch als zuverlässig betrachtet werden kann oder ob die Zweifel so schwer wiegen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis verweigert wird. 


RR - Rechtsanwälte bietet professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Bereich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Es ist von großer Bedeutung, die Voraussetzungen und Anforderungen des Waffenrechts zu kennen und einzuhalten. Sollten Probleme oder Streitigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Behörden und Gerichten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich des Waffenrechts, um Ihr Anliegen professionell und effektiv zu lösen. Wir unterstützen Sie dabei, die erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung erfolgreich zu absolvieren und Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. 


Fehlende Eignung wegen Drogen oder Alkoholmissbrauchs


Im deutschen Waffenrecht wird die Eignung einer Person zum Besitz und Führen von Waffen streng geprüft, wobei Drogen- oder Alkoholmissbrauch eine entscheidende Rolle spielt. Eine Person, die durch übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig geworden ist, kann als ungeeignet für den Umgang mit Schusswaffen eingestuft werden. 


Wenn eine Person beispielsweise wiederholt wegen Trunkenheit am Steuer oder unter Drogeneinfluss aufgefallen ist, wird dies als starkes Indiz dafür gewertet, dass sie nicht in der Lage ist, die Gefahren, die von Waffen ausgehen, angemessen einzuschätzen und entsprechend verantwortungsvoll zu handeln. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis verweigern oder eine bereits erteilte Erlaubnis widerrufen. Selbst der Verdacht auf eine solche Abhängigkeit oder einen problematischen Konsum kann ausreichen, um Zweifel an der Eignung aufkommen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Missbrauch im privaten Umfeld oder im Zusammenhang mit der Ausübung des Jagd- oder Schießsports stattfand.


Zusätzlich zur Ablehnung oder zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis kann die betroffene Person aufgefordert werden, ihre Eignung durch medizinische Gutachten oder Abstinenznachweise zu belegen. Erst wenn glaubhaft gemacht wird, dass kein Missbrauch mehr vorliegt, kann eine Neubewertung erfolgen. 


RR - Rechtsanwälte berät und unterstützt Sie kompetent in Fällen, in denen die Eignung einer Person aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch infrage gestellt wird. Besonders im Kontext von waffenrechtlichen Angelegenheiten ist es von entscheidender Bedeutung, dass Betroffene rechtlich fundierte Vertretung erhalten, um ihre Rechte zu wahren und mögliche Konsequenzen zu minimieren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Waffenrechts und unserer Expertise im Umgang mit komplexen rechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen zur Seite, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Kontaktieren Sie RR - Rechtsanwälte, um sich in rechtlichen Belangen rund um fehlende Eignung aufgrund von Drogen- oder Alkoholmissbrauch professionell beraten zu lassen.



Sportschützen – Waffensammler – „freie Waffen“


Beim Ausstellen von Waffenbesitzkarten für Sportschützen oder Waffensammler ergeben sich verschiedene rechtliche Fragen, z.B. bezüglich Erlaubnissen, Lagerung, Sachkunde oder dem Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses. Ich unterstütze Sie umfassend bei allen Belangen als Sportschütze und Waffensammler.


Ebenso berät RR - Rechtsanwälte Sie bei den Themen wie den Erwerb und Besitz von sogenannten „freien“ Waffen, den „kleinen Waffenschein“ sowie Rechtsfragen im Zusammenhang mit Hieb- und Stichwaffen.



Erbwaffen Waffen im Nachlass


Es kommt häufig vor, dass im Nachlass einer verstorbenen Person Waffen und Munition aufgefunden werden, von deren Existenz die Erben bisher nichts wussten. Manchmal erben Personen auch Waffen, obwohl sie selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen. Die Frage, was mit diesen Waffen geschehen soll, ist entscheidend. RR - Rechtsanwälte berät Sie umfassend hinsichtlich sämtlicher Möglichkeiten, die Waffen zu behalten oder sie an berechtigte Personen zu übergeben. Es ist wichtig, schnellstmöglich eine rechtliche Klärung herbeizuführen, da andernfalls das Erbenprivileg entfällt und strafrechtliche Konsequenzen aufgrund des unberechtigten Besitzes von Waffen und Munition drohen.



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